Nebenkosten im Untermietvertrag

Im Gegensatz zum Hauptmietverhältnis ist der Hauptmieter gesetzlich nicht verpflichtet, die Nebenkosten mit dem Untermieter abzurechnen. Wenn die Vereinbarung eine Nebenkostenabrechnung vorsieht, ist ihm dies von Gesetzes wegen erlaubt.

Heizkosten abrechnen

Vermietet der Hauptmieter die komplette Wohnung an einen Dritten, gibt er die Nebenkostenabrechnung seines Vermieters vollständig an den Untermieter weiter. Dieser hat für den Ausgleich der Rechnung zu sorgen, auch wenn der Hauptmieter für die Forderung gegenüber seinem Vermieter haftet. Der Hauptmieter kann in Vorkasse treten oder die direkte Zahlung der Heizkosten vom Untermieter an den Vermieter fordern.
Besteht das Untermietverhältnis aus einzelnen Räumen, kann der Hauptmieter entweder die Miete als

• Warmmiete
• Kaltmiete zuzüglich Pauschale für Nebenkosten oder
• Kaltmiete und individueller Abrechnung

 

ausrichten. Die Warmmiete schließt sämtliche Nebenkosten inklusive Heizkosten ein. Das Risiko hat der Hauptmieter, wenn der Untermieter in seinen Räume einen übermäßigen Energieverbrauch hat. Des weiteren kann der Hauptmieter Preissteigerungen sowie Erhöhung der Energiekosten durch hohen Verbrauch nicht auf den Untermieter umrechnen.

Kaltmiete mit Nebenkostenpauschale

In der Kaltmiete mit Nebenkostenpauschale sind sämtliche Nebenkosten abgedeckt. Das Risiko, das der Hauptmieter Erhöhungen der Nebenkosten durch seinen Vermieter selbst tragen muss, räumt er mit einem solchen Vertrag aus. Die Betriebskosten kann er problemlos in die Nebenkostenabrechnung für den Untermieter einfließen lassen.
Eine Kaltmiete mit individueller Abrechnung kann auf zwei Arten in den Vertrag einfließen. Ist der Hauptmieter in der Lage, den Energieverbrauch des Untermieters genau zu erfassen, kann er diesen mit ihm abrechnen. Die Kosten für Warm- und Kaltwasser fallen dem Hauptmieter zur Last, da sich Untermieter und Hauptmieter Küche und Bad in der Regel teilen.

Nebenkostenabrechnung nach Personen und Wohnfläche

Die andere Art der Nebenkostenabrechnung die nach Personen und Wohnfläche. Der Hauptmieter errechnet aus der vom Vermieter erhaltenen Nebenkostenabrechnung die anteiligen Kosten für den Untermieter. Auf den Wasserverbrauch kann er einen bestimmten Zuschlag vereinbaren.

Pauschale für Strom und Schönheitsreparaturen nicht vergessen

In der Regel gibt es für eine Mietwohnung einen Stromzähler. Kunde für den Energieanbieter ist Hauptmieter, mit dem er abrechnet. Bei einer Untervermietung von Räumlichkeiten verbraucht der Untermieter ebenfalls Strom. Üblicherweise ist der Energieverbrauch in der Nebenkostenabrechnung nicht enthalten. Die Abrechnung über Strom und Gas erfolgt direkt zwischen Hauptmieter und Anbieter.

Begriff „Energie oder Strom“

Im Untermietvertrag ist deshalb der Begriff „Energie oder Strom“ separat mit einer Pauschale aufzuführen. Auch die Schönheitsreparaturen stellen oft ein Problem dar. Alles, was der Untermietvertrag beinhaltet, gehört zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Das gilt auch für die Festsetzung der Kaution. Mehr darüber erhalten Sie beim Download von Formblitz.